Verbraucherschutz für Bauherren

 
                       
 

In keinem anderen Wirtschaftsbereich sehen sich die Kunden einem derart schwer zu durchschauenden Angebot gegenüber. Für die meisten ist der Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ein großes Abenteuer, verbunden mit Umzug, Familienplanung und und dem Wagnis, so richtig viele Schulden zu machen. Sie verfügen auf diesen Feldern über wenig Erfahrung, während viele Bauträger "alte Hasen" sind und nicht nur das Baugewerbe sondern auch die Ahnungslosigkeit ihrer Kunden genau kennen. Diese Seiten dienen der Information und dem Erfahrungsaustausch.

Wir sind nicht gegen Irrtümer und Falschinformationen gefeit und bitten um Kritik und Korrektur, wenn Angaben auf dieser Seite nicht stimmen. Anwälten von namentlich genannten Immobilienhaien allerdings raten wir, sich Druckerschwärze und Arbeitszeit für Abmahnungen zu sparen: Wir löschen Beiträge nicht nur deshalb, weil ein Betrüger sich ertappt fühlt.

 
                       
                       
  Die Ratgeber von WISO  raten, folgende Punkte zu prüfen:
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Seit wann existiert der Bauträger?

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Ist die Firma ins Handelsregister eingetragen?

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Welcher Geschäftszweck ist dort vermerkt?

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Welche konkreten Tätigkeiten werden vom Bauträger und welche von Fremdfirmen ausgeführt?

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Wie sehen die Mehrheits- und Beteiligungsverhältnisse aus?

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Ist der Bauträger in der Lage, eine so genannte "Eigenauskunft" vorzulegen

  Für seriöse Unternehmer dürfte die Eigenauskunft kein Problem sein. Eine Art Schufa für Unternehmer sind zum Beispiel Auskunfteien wie "Creditreform" oder "Bürgel" (Kontakt: siehe Webarchiv). Sie tragen Daten über Bonität und Zahlungsverhalten zusammen und leiten daraus ein Urteil ab.

Schauen Sie sich bereits gebaute Immobilien an. Reden Sie mit Bauherren und fragen Sie nach der Zufriedenheit. Erkundigen Sie sich nach Problemen auf der Baustelle und wie der Bauträger sie  behoben hat.

 
                       

und hier ein paar Beispiele für beliebte "Maschen"

                       
 
Beispiel "Generalvertreter":

 
bulletein sanierungsbedürftiger Altbau wird von Imo Hai für die GbR Hai (zum Beispiel seine Frau oder die Schwester der Schwiegermutter) erworben. Der Namensunterschied zwischen dem Vertreter und dem Vertragspartner fällt den Käufern kaum auf, und deshalb sorgen sich die Käufer zunächst auch nicht wegen der ausländischen Wohnsitzes der "Schwester der Schwiegermutter"
bulletzunächst läuft auch alles prima, die Baufirmen arbeiten und Imo Hai kassiert
bulletspätestens bei dem Versuch der Käufer, Ansprüche durchzusetzen, hebt Imo Hai die Hände: Er ist nur Vertreter. Leider ist die GbR Hai unter ihrer ausländischen Adresse nicht erreichbar, oder -  trotz Ausbau des EU-Rechts - nur unter großen Schwierigkeiten verfolgbar.
bulletvielleicht gelingt es den Käufern irgendwann, auf Grund ihrer berechtigten Ansprüche vollstreckbare Titel gegen die GbR Hai zu erwirken, sie können aber nichts damit anfangen: Niemand weiß etwas über Eigentum der GbR Hai. Da nützt es auch nichts, dass Imo Hai täglich durch die Straße läuft und weiter Geschäfte macht.
bulletAbhilfe:  Da Sie vermutlich nicht Herrn Hais  einziges aktuelles "Projekt" sind, könnte sich die Beauftragung eines Privatdetektives lohnen, der für Sie herausfindet, wo sich Herr Hai im Moment sonst noch engagiert. Manchmal sind Wohnungen und Häuser dabei, in die vollstreckt, oder deren Mieteinnahmen gepfändet werden können. Aber Vorsicht: Herr Hai kennt sich mit Gerichtsverfahren und Prozessen bestens aus. Oft schiebt er eh schon eine Menge Forderungen vor sich her und bedient sich verschiedener Anwälte.

Beispiel "Konkurs"

bulletwahrscheinlich eine der häufigsten Methoden: In diesem Fall wird der Altbau von Imo Hai zügig saniert. Ein oder mehrere bauausführende Unternehmen werden von ihm unter Vorwänden nicht bezahlt und gehen nach (oder schlimmer noch:) vor Abschluss der Arbeiten pleite. Zunächst scheinen es nicht Sie als der Bauherr zu sein, der den Schaden hat.
bulletein Architekt bestätigt die vollbrachten Bauleistungen und Imo Hai stellt den Käufern die Raten oder ggf. die gesamte Kaufsumme in Rechnung
bulletWegen der, bei dieser Methode sehr wahrscheinlichen Mängel, muss nachgebessert werden. Spätestens hier wird es ärgerlich, dass die Firmen stets nur so lange arbeiten, bis sie gemerkt haben, dass sie niemals Geld sehen werden. Monatelang herumstehende Gerüste, halbdichte Fenster, offene Dächer, nicht funktionierende Heizungen sind die Folge. Die Folgeschäden lassen bald ein Kuddelmuddel entstehen.
bulletAbhilfe: Zahlungen einstellen, auch wenn Herr Hai natürlich sofort aufschreit. Ein unabhängiger Gutachter ist nicht billig, aber nur sein Zeugnis über den Bauffortschritt und die Qualität der Arbeiten gibt Ihnen eine gerichtsfeste Basis für weitere Schritte. Setzen Sie Herrn Hai enge Termine für Abhilfe und kündigen Sie gleichzeit an, andernfalls selbst Hand anzulegen (oder anlegen zu lassen).

Beispiel "Zwangsvollstreckung":

bulletUm eventuellen Ausflüchten seiner Kunden von vornherein zu begegnen, hat Imo Hai in den notariellen Kaufverträgen einen Passus eingefügt, der etwa so lautet: "Erwerber unterwirft sich mit seinem gesamten Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung, ohne dass es des Nachweises der Fälligkeit im Einzelnen bedarf".
bulletwenn das, vom Gerichtsvollzieher gesiegelte Schreiben über die Zwangsvollstreckung erstmal in den Händen des Käufers liegt, werden vielen die Knie weich und Herr Hai freut sich über die Zahlungen.
bulletAbhilfe:   Der BGH hat sich mit solchen Passi im Kleingedruckten der Notarverträge beschäftigt und festgestellt:

1. Vertragsbedingungen sind bereits dann für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist.

2. Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber ... der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, und der Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, verstößt gegen § 9 AGBG.

zum nachlesen: Leitsätze BGH
 

bulletwas Sie außerdem tun können: Sofort den Notar, der die Urkunde ausgefertigt hat, kontaktieren und die Rücknahme der vom Notar erstellten vollstreckbaren Ausfertigung verlangen. Sollte er sich taub stellen, hilft ein Anruf bei der zuständigen Notarkammer mit der Bitte um Unterstützung. 


 

 
                       
                       
                       
 

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