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Verbraucherschutz für Bauherren |
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In keinem anderen
Wirtschaftsbereich sehen sich die Kunden einem derart schwer zu
durchschauenden Angebot gegenüber. Die meisten Bauherren verfügen über
keinerlei Erfahrung, während viele Bauträger "alte Hasen" sind und nicht nur
das Baugewerbe sondern auch die Ahnungslosigkeit ihrer Kunden genau kennen.
Diese Seiten dienen der Information und dem Erfahrungsaustausch.
Wir sind nicht gegen
Irrtümer und Falschinformationen gefeit und bitten um Kritik und Korrektur,
wenn Angaben auf dieser Seite nicht stimmen. Letztlich muss jeder
Häuslebauer und -käufer selbst herausfinden, welchen Vertragspartnern er
vertraut. |
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Ferienwohnungsvermietung suchen wir Erwerber für diese Webseite
Mindestgebot:
65€
 | die Webseite
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ist seit mehr als 5 Jahren in unserem Besitz und hat bei Google einen
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 | interessiert? dann schicken Sie uns
Ihre Mail mit Ihrem Angebot bis spätestens 1.9.2010 an
mail@berlinsuite.de |
 | nach erfolgtem Zuschlag veranlassen wir die
Übertragung auf den Erwerber - der Preis wird erst nach erfolgreicher
Umschreibung fällig! |
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Die Ratgeber von WISO
raten, folgende Punkte zu prüfen:
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Seit
wann existiert der Bauträger? |
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Ist die
Firma ins Handelsregister eingetragen? |
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Welcher
Geschäftszweck ist dort vermerkt? |
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Welche
konkreten Tätigkeiten werden vom Bauträger und welche von Fremdfirmen
ausgeführt? |
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Wie
sehen die Mehrheits- und Beteiligungsverhältnisse aus?
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Ist der
Bauträger in der Lage, eine so genannte "Eigenauskunft" vorzulegen |
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Für seriöse Unternehmer dürfte die Eigenauskunft
kein Problem sein. Eine Art Schufa für Unternehmer sind zum Beispiel
Auskunfteien wie "Creditreform" oder "Bürgel" (Kontakt: siehe
Webarchiv).
Sie tragen Daten über Bonität und Zahlungsverhalten zusammen und leiten
daraus ein Urteil ab.
Schauen Sie sich
bereits gebaute Immobilien an. Reden Sie mit Bauherren und fragen Sie nach
der Zufriedenheit. Erkundigen Sie sich nach Problemen auf der Baustelle und
wie der Bauträger sie behoben hat. |
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Beispiel "Generalvertreter":
 | ein sanierungsbedürftiger Altbau wird von Imo Hai für die GbR Hai (zum
Beispiel seine Frau oder die Schwester der Schwiegermutter) erworben. Der
Namensunterschied zwischen dem Vertreter und dem Vertragspartner fällt den
Käufern kaum auf, und deshalb sorgen sich die Käufer zunächst auch nicht
wegen der ausländischen Wohnsitzes der "Schwester der Schwiegermutter" |
 | zunächst läuft auch alles prima, die Baufirmen arbeiten und Imo Hai
kassiert |
 | spätestens bei dem Versuch der Käufer, Ansprüche durchzusetzen, hebt
Imo Hai die Hände: Er ist nur Vertreter. Leider ist die GbR Hai unter
ihrer ausländischen Adresse nicht erreichbar, |
 | vielleicht gelingt es den Käufern irgendwann, auf Grund ihrer
berechtigten Ansprüche vollstreckbare Titel gegen die GbR Hai zu erwirken,
sie können aber nichts damit anfangen: Niemand weiß etwas über Eigentum
der GbR Hai. Da nützt es auch nichts, wenn Imo Hai täglich durch die
Straße läuft und weiter Geschäfte macht. |
Beispiel "Konkurs"
 | wahrscheinlich eine der häufigsten Methoden: In diesem Fall wird der
Altbau von Imo Hai zügig saniert. Ein oder mehrere bauausführende
Unternehmen werden von ihm unter Vorwänden nicht bezahlt und gehen nach
(oder schlimmer noch:) vor Abschluss der Arbeiten pleite. Zunächst scheint
es nicht der Bauherr zu sein, der den Schaden hat. |
 | ein Architekt bestätigt die vollbrachten Bauleistungen und Imo Hai
stellt den Käufern die Raten oder ggf. die gesamte Kaufsumme in Rechnung
|
 | Wegen der, bei dieser Methode sehr wahrscheinlichen Mängel, muss
nachgebessert werden. Spätestens hier wird es ärgerlich, dass die Firmen
stets nur so lange arbeiten, bis sie gemerkt haben, dass sie niemals Geld
sehen werden. Monatelang herumstehende Gerüste, halbdichte Fenster, offene
Dächer, nicht funktionierende Heizungen sind die Folge. |
Beispiel "Zwangsvollstreckung":
 | Um eventuellen Ausflüchten seiner Kunden von vornherein zu begegnen,
hat Imo Hai in den notariellen Kaufverträgen einen Passus eingefügt, der
etwa so lautet: "Erwerber unterwirft sich mit seinem gesamten Vermögen der
sofortigen Zwangsvollstreckung, ohne dass es des Nachweises der Fälligkeit
im Einzelnen bedarf". |
 | wenn das, vom Gerichtsvollzieher gesiegelte Schreiben über die
Zwangsvollstreckung erstmal in den Händen des Käufers liegt, werden vielen
die Knie weich und Herr Hai freut sich über die Zahlungen. |
 | Der BGH hat sich mit solchen Passi im Kleingedruckten der
Notarverträge beschäftigt und festgestellt:
1. Vertragsbedingungen
sind bereits dann für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wenn ihre
dreimalige Verwendung beabsichtigt ist.
2. Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine
Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber ... der sofortigen
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, und der
Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine
vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, verstößt gegen
§ 9 AGBG.
zum nachlesen:
Leitsätze
BGH
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 | was Sie tun können: Sofort den Notar, der die Urkunde
ausgefertigt hat, kontaktieren und die Rücknahme verlangen. Sollte er sich
taub stellen, hilft ein Anruf bei der zuständigen Notarkammer mit der
Bitte um Unterstützung.
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Aktuelles
(Links, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind)
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RBB Klartext |
Millionenschaden - Wie die IBB bei der Stadtsanierung um Millionen betrogen
wird |
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"Mordspiel" |
ein Hörspiel über die Baumafia in
Berlin |
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Wenn Sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, schicken
Sie uns Ihre Berichte bitte als Mail an diese Adresse:
mail@pleiteseite.de |
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Impressum |
Webarchiv |
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| Werbung:
Ferienwohnungen Berlin |
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